Zustiften, Spenden und Fördern ...
Bei einer Zustiftung geht das übertragene Vermögen direkt in das Kapital der Stiftung Trakehner Pferd, wird dauerhaft angelegt und die Erträge fließen in Förderprojekte der Stiftung.
Mit einem Stiftungsfond geht Ihre Zuwendung – wie auch bei der Zustiftung – in das Kapital der Stiftung Trakehner Pferd. Die Besonderheit: Sie können dem Stiftungsfond Ihren Namen geben und individuell festlegen, für welchen Zweck die jährlichen Erträge verwendet werden.
Bei einem Verbrauchsfonds werden die Mittel in einem festgelegten Zeitraum vollständig für den von Ihnen bestimmten Zweck verwendet.
Eine Treuhandstiftung ist empfehlenswert, wenn ein größeres Vermögen mit dauerhafter Wirkung eingebracht werden soll. In Abstimmung mit der Stiftung Trakehner Pferd legen Sie Namen, Stiftungszweck und Vorstand Ihrer Treuhandstiftung, die dann für Sie ohne weiteren Aufwand von der Stiftung Trakehner Pferd verwaltet wird, in einer eigenen Satzung fest.
Bei einer Verbrauchsstiftung werden die Mittel in einem festgelegten Zeitraum vollständig für den von Ihnen bestimmten Zweck verwendet.
Mit einem Vermächtnis oder Nachlass können Sie testamentarisch oder mit einem Erbvertrag festlegen, für welchen Zweck Sie sich über Ihre Lebzeiten hinaus zu Gunsten des Trakehner Pferdes einbringen möchten.
Als Stifter können Sie festlegen, in welcher Form und in welchem Umfang sie an der Stiftungsarbeit mitwirken möchten
Die Stifung Trakehner Pferd ist gemeinnützig. Alle Stiftungsformen unter dem Dach der Stiftung Trakehner Pferd sind gemeinnützig und von einer Schenkungs- und Erbschaftssteuer befreit.
Stifter können bis zu 1 Mio. Euro (bei zusammen veranlagten Ehepaaren oder eingetragenen Lebenspartnerschaften bis zu 2 Mio. Euro) alle zehn Jahre bzw. auf bis zu zehn Jahre verteilt als Sonderausgaben bei der Steuerveranlagung geltend machen.
Bei Verbrauchsstiftungen gilt die reguläre Regelung für Spenden, nach der bis zu 20 Prozent der gesamten Einkünfte pro Jahr geltend gemacht werden können. Aufwendungen für Zustiftungen und Spenden sind steuerlich absetzbar.
Konto der Stiftung Trakehner Pferd für Zustiftungen und Spenden:
Sparkasse Rotenburg Osterholz, IBAN DE03 2415 1235 1302 0041 04 BIC BRLADE21 ROB
Der einfachste Weg, mit uns in Kontakt zu treten - per E-Mail: info@stiftungtrakehnerpferd.de oder telefonisch direkt mit einem Stiftungsvorstand (s. Ansprechpartner)
Bei Fragen oder persönlichen, vertraulichen Gesprächswünschen zu möglichen Zustiftungen, die Einrichtung einer Treuhandstiftung oder eines Stiftungsfond mit Ihren persönlichen Förderwünschen für das Trakehner Pferd sowie zu Zwecken Ihrer Spenden oder zur Mitteilung von Anregungen, Wünschen, Lob oder auch Kritik, sprechen Sie uns bitte auch direkt an. Kontaktdaten sind in der Rubrik "Ansprechpartner" gelistet.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung der Stiftungsarbeit zu Gunsten des Trakehner Pferdes!